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Resolution: Grundsatzerklärung der IUCN zur
nachhaltigen Nutzung wildlebender Ressourcen" angenommen
vom IUCN Weltkongress in Amman (Jordanien) am 10. Oktober
2000 mit überwältigender Mehrheit u.a. auch
der deutschen Regierungsvertreter und der deutschen
Mitgliederorganisationen einschl. des DNR IUCN
ERINNERND an Resolution WCC 1.39, mit der die SSC-Expertengruppe
"Nachhaltige Nutzung (SUSG)" beauftragt wurde,
als Basis für die Einholung zu schriftlichen Stellungnahmen
von IUCN-Mitgliedern umgehend ein kurzes Grundsatzpapier
über Nachhaltige Nutzung zu entwerfen, und die
SSC beauftragt wurde, diese Stellungnahmen bei der Vorbereitung
eines endgültigen Entwurfs zur Vorlage beim nächsten
World Conservation Congress zu berücksichtigen;
ANERKENNEND, dass der Lenkungssausschuß der SUSG
gemäß der Resolution WCC 1.39 den als Anlage
beigefügten Entwurf einer "Grundsatzerklärung
zur Nachhaltigen Nutzung wildlebender Ressourcen"
bereitet hat;
ANERKENNEND auch, dass die vorangehenden Entwürfe
dieser Erklärung durch die Mitglieder von 14 regionalen
SUSGs, die Vorsitzenden und Mitglieder der SSC-Expertengruppen
und des SSC-Lenkungsaus-schusses, die Vorsitzenden anderer
Kommissionen, die Leiter der Fach- und Regionalprogramme
der IUCN sowie durch die Mitglieder der IUCN geprüft
wurden;
IM BEWUSSTSEIN, dass nachhaltige Nutzung einen der
drei Bestandteile der Zielsetzung der Konvention für
Biologische Vielfalt (CBD) darstellt und die Konvention
eine Definition der nachhaltigen Nutzung bietet;
ANMERKEND, dass Artikel 3 der Ramsar-Konvention die
Vertragsstaaten verpflichtet, wohl ausgewogene Nutzungsmethoden
einzuführen, und insbesondere die Konvention kürzlich
eine Reihe von Handbüchern zur rationellen Nutzung
erstellt hat;
ANMERKEND auch, daß die Vertragsstaaten des Washingtoner
Artenschutzabkommens in ihrer Resolution Conf. 8.3 das
Prinzip der nachhaltigen Nutzung unterstützt haben;
ANERKENNEND, dass die Konzepte der Nachhaltigkeit und
der nachhaltigen Nutzung bereits in Bereichen angewandt
werden, die außerhalb des unmittelbaren Anwendungbereichs
dieser Grundsatzerklärung liegen, so z.B. bezüglich
Wasser, Landwirtschaft, Boden;
ANMERKEND, dass die meisten Komponenten der Tätigkeit
der IUCN auf dem Gebiet der nachhaltigen Nutzung liegen
und die Notwenigkeit besteht, die Prinzipien der nachhaltigen
Nutzung in allen betreffenden Fach-, Regional-, National-,
Projekt- und Kommissionsaktivitäten auf eine gemeinsame
Grundlage zu stellen; Beschließt der World Conservation
Congress anläßlich seiner 2. Sitzung in Amman,
Jordanien (4. - 11. October 2000):
1. die beigefügte Grundsatzerklärung wird
hiermit angenommen und den IUCN-Mitgliedern, den Kommis-sionen
und dem Sekretariat zur Umsetzung im Rahmen ihres Programms
in Übereinstimmung mit den Zielen der IUCN empfohlen;
außerdem
2. wird das Sekretariat beauftragt, dem 3. World Conservation
Congress über Fortschritte bei der Umsetzung der
Inhalte der Grundsatzerklärung zu berichten.
Grundsatzerklärung zur nachhaltigen Nutzung wildlebender
Ressourcen
1. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist ein
Hauptziel der IUCN. In Übereinstim-mung damit empfiehlt
die IUCN, dass Entscheidungen, ob wildlebende Ressourcen
genutzt werden können oder nicht, mit diesem Ziel
übereinstimmen sollen.
2. Sowohl die verbrauchende wie die nichtverbrauchende
Nutzung der biologischen Vielfalt sind von grundlegender
Bedeutung für die Volkswirtschaften, die Kulturen
und den Wohlstand aller Nationen und Völker.
3. Nutzung, sofern nachhaltig, kann menschliche Bedürfnisse
dauerhaft befriedigen und gleichzeitig zur Erhaltung
biologischer Vielfalt beitragen.
4. Anläßlich der Sitzung ihrer Generalversammlung
(Perth, 1990) anerkannte die IUCN mit ihrer Resolution
18.24, dass die "ethische, rationelle und nachhaltige
Nutzung" einiger wildlebender Arten eine alternative
oder ergänzende Möglichkeit produktiver Landnutzung
darstellen mit der Erhaltung der Natur vereinbar sein
sowie sie fördern kann, wenn diese Nutzung geeigneten
Schutzmechanismen entspricht.
5. Dieser Standpunkt wurde von der folgenden Generalversammlung
der IUCN 1994 mit Resolution 19.54 sowie anschließend
mit Resolution 1.39 des I. World Conservation Congress
1996 bestätigt.
6. Analysen der Nutzung wildlebender Ressourcen in einer
Reihe unterschiedlicher Rahmenbedingungen zeigen, dass
vielfältige biologische, soziale, kulturelle und
wirtschaftliche Faktoren verschiedenartig aufeinander
einwirken und so die Möglich-keiten, daß
eine bestimmte Nutzungsart nachhaltig ist, beeinflussen.
7. Auf der Grundlage dieser Analysen stellt die IUCN
fest:
a) Die Nutzung wildlebender Ressourcen stellt, soweit
sie nachhaltig erfolgt, ein wichtiges Instrument zur
Erhaltung der Natur dar, da die durch eine solche Nutzung
erzielten sozialen und wirtschaftlichen Vorteile dem
Menschen Anreize geben, diese zu erhalten;
b) Bei der Nutzung wildlebender Ressourcen sind Verluste
biologischer Vielfalt auf ein Minimum zu vermeiden;
c) Die Steigerung der nachhaltigen Nutzung wildlebender
Ressourcen setzt einen fortwährenden Prozeß
verbesserten Ressourcenmanagements voraus; und
d) Dieses Management hat anpassungsfähig zu sein,
Überwachungsmechanismen zu umfassen und Möglichkeiten
zur Modifizierung des Managements zu beinhalten, um
Risiken und Unwägbarkeiten berücksichtigen
zu können.
8. Damit die Chancen, dass eine bestimmte Nutzung wildlebender
Ressourcen nachhal-tig erfolgt, vergrößert
werden, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
a) Die Verfügbarkeit nutzbarer biologischer Erzeugnisse
und ökologischer Dienst-leistungen wird begrenzt
durch inhärente biologische Eigenschaften sowohl
von Spezies als auch von Ökosystemen, darunter
Produktivität, Resistenz und Stabi-lität,
welche ihrerseits äußerlichem, umweltbedingten
Wandel unterliegen.
b) Institutionelle Managementstrukturen und Kontrolle
bedürfen sowohl positiver Anreize als auch Sanktionen
"good governance" sowie Umsetzung auf der
richtigen Ebene. Derartige Strukturen haben die Mitwirkung
Betroffener zu beinhalten und Landeigentum, Zugangsrechte,
Ordnungssysteme, traditionelles Wissen sowie Gewohnheitsrecht
zu berücksichtigen.
c) Wildlebende Ressourcen besitzen vielfältige
kulturelle, ökologische und wirt-schaftliche Werte,
die Anreize für die Erhaltung der Natur bieten
können. Wo einer wildlebenden Ressource ein wirtschaftlicher
Wert zugeordnet werden kann, falsche Anreize ausgeschlossen
und Kosten sowie Nutzen internalisiert sind, können
günstige Bedingungen für Investitionen zugunsten
der Erhaltung der Natur und der nachhaltigen Nutzung
der Ressource geschaffen und somit das Risiko der Schädigung
oder des Verlustes der Ressource sowie des Lebensraumes
gemindert werden.
d) Ausmaß und Schwankungen bei der Nachfrage nach
wildlebenden Ressourcen unterliegen dem Einfluß
komplexer sozialer, demographischer und wirtschaftli-cher
Faktoren, die sich künftig wahrscheinlich verstärken
werden. Daher müssen sowohl die Nachfrage als auch
das Angebot aufmerksam beobachtet werden, um die Nachhaltigkeit
der Nutzung zu fördern.
9. Die IUCN fühlt sich verpflichtet, sicherzustellen,
dass jede Nutzung wildlebender Ressourcen gerecht und
ökologisch nachhaltig erfolgt und die "Initiative
Nachhaltige Nutzung", die regional strukturierte
Fachgruppen der SSC umfaßt, fortgeführt wird,
um:
a) die Prinzipien der Bewirtschaftung, die zur Nachhaltigkeit
und verstärkter Effizi-enz der Nutzung wildlebender
Ressourcen beitragen, zu identifizieren, zu bewer-ten
und zu fördern; und
b) ihre Erkenntnisse regelmäßig den Mitgliedern
und der breiteren Gesellschaft zu übermitteln.
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